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LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1563/06 |
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- BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03
Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz …
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1563/06
Dem steht auch nicht etwa die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fehlenden Insolvenzfestigkeit sog. Konzernverrechnungsklauseln (Urteil vom 15. Juli 2004, IX ZR 224/03, BGHZ 160, 107) entgegen.Die unterschiedliche Behandlung ist vielmehr darauf zurückzuführen, dass die Befugnis zur Aufrechnung in der Insolvenz - entsprechendes gilt für die Verrechnungsvereinbarung - im wirtschaftlichen Ergebnis einem Pfandrecht oder einer Sicherungsabtretung und dem hierdurch vermittelten Recht zur abgesonderten Befriedigung ähnelt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juli 2004, a.a.O.).
- OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05
Zur Unwirksamkeit gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO einer aufgrund antizipierter …
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1563/06
Auch eine antizipierte Verrechnungsvereinbarung stellt eine solche Aufrechnungsvereinbarung dar (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01. September 2005, 13 U 1139/05, ZInsO 2007, 45, zitiert nach juris). - BGH, 10.10.1994 - II ZR 32/94
Abgrenzung der stillen Gesellschaft vom partiarischen Darlehen
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1563/06
Vielmehr wurden die Mitarbeiterbeteiligungen in einer - weiteren - Gesellschaft gebündelt, der A. Die Begründung einer Mehrzahl stiller Gesellschaften, die unabhängig voneinander bestehen, ist rechtlich ebenso möglich wie die Begründung eines einheitlichen Gesellschaftsverhältnisses zwischen dem Geschäftsinhaber und mehreren stillen Gesellschaftern oder einer BGB-Gesellschaft als stiller Gesellschafterin, in der sich mehrere Personen zusammengeschlossen haben (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Oktober 1994, II ZR 32/94, BGHZ 127, 177).
- BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84
Verrechnungsvereinbarung
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1563/06
Ihr Einverständnis schafft die rechtliche Grundlage für das Erlöschen der zu verrechnenden Forderungen, auch wenn die Voraussetzungen des § 387 BGB nicht vorliegen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. März 1985, VIII ZR 5/84, NJW 1985, 2409). - BGH, 22.06.1981 - II ZR 94/80
Beteiligung an einem Geschäftsbereich im Innenverhältnis - Ausgleichspflicht im …
- BGH, 21.03.1983 - II ZR 139/82
Möglichkeit der Geltendmachung einer gezahlten Einlage eines Gesellschafters im …
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1563/06
Er kann diesen Anspruch damit zur Tabelle anmelden oder, soweit er zur Insolvenzmasse etwas schuldet, die Aufrechnung erklären (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. März 1983, II ZR 139/82, NJW 1983, 1855).